Ab 1. Juli 2025: Pflegepausen einfacher gemacht.

Der neue gemeinsame Jahresbetrag vereint Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

(djd). Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden von Angehörigen betreut. Doch auch diese werden mal krank, haben Termine oder brauchen einfach Urlaub. Bisher waren für diese Fälle zwei unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung vorgesehen: Die Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung und die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) im häuslichen Umfeld.

„Für die beiden Varianten gab es unterschiedlich hohe Zahlungen und Leistungszeiträume, verschiedene Voraussetzungen, und sie waren nur begrenzt aufeinander übertragbar“, erläutert Frank Herold von der compass Pflegeberatung. „Ab dem 1. Juli 2025 werden sie zum neuen Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das macht für Betroffene vieles einfacher.“

So sieht die neue Leistung aus

Konkret stehen dann allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 pro Kalenderjahr 3.539 Euro zur Verfügung, die sie ganz flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege einsetzen können – Informationen dazu gibt es auch unter www.pflegeberatung.de. „Um die Zusammenlegung problemlos zu ermöglichen, werden die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege denen der Kurzzeitpflege angeglichen.

Das bedeutet, Verhinderungspflege kann jetzt ebenfalls für bis zu acht Wochen statt wie bisher für sechs Wochen im Jahr genutzt werden – auch das hälftige Pflegegeld wird entsprechend länger weitergezahlt. Zusätzlich entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten, sodass direkt nach Erteilung eines Pflegegrads Verhinderungspflege möglich ist“, erklärt der Experte. Bestehen bleibt allerdings die Regelung, dass es für Ersatzpflege durch nahe Verwandte oder Mitbewohner geringere Leistungen gibt: maximal in Höhe des Pflegegelds, aber nun für acht statt sechs Wochen.

Diese Übergangsregelungen gelten

Ungewöhnlich bei der Neuregelung ist, dass sie in der Jahresmitte stattfindet, denn die Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gelten normalerweise für ein Kalenderjahr. Deshalb sind Übergangsregelungen vorgesehen. Fragen dazu lassen sich gut in einer Pflegeberatung klären, etwa bei der kostenfreien Service-Nummer von compass unter 0800 – 101 88 00.

Privat Versicherte können auch Beratung per Videogespräch oder im eigenen Zuhause erhalten. „Zum Glück sind die Regelungen aber recht praktisch gestaltet“, so Herold. „Es wird einfach geschaut, welche Beträge bis zum 30. Juni schon verbraucht wurden, und diese werden dann auf den neuen Gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet. Auf das ganze Jahr betrachtet, hat man also den vollen Anspruch. Bei der Verhinderungspflege bedeutet das, dass zum ersten Juli gegebenenfalls neue Ansprüche aufleben können.“

Foto: djd/compass private pflegeberatung